


PLATZORDNUNG
1. Alle
Gäste des Campingplatzes haben die folgenden Regeln einzuhalten.
2.
Alle Gäste müssen sich beim Einchecken
ausweisen. Die Platzleitung ist unverzüglich von Änderungen in der Belegung zu
informieren. Wird die Platzleitung nicht von einer Belegungsreduzierung
informiert, werden etwaige Zuschläge gemäß der ursprünglichen Gruppengrösse
berechnet.
3. Personen
unter 18 Jahren bedürfen der Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Das Lenken von Autos, Motorrädern, Quads usw. auf dem Gelände des Campingplatzes
ist Personen unter 18 Jahren untersagt.
4. Die
Tagesmiete ist im Voraus von der Person, die die Buchung vorgenommen hat, zu
entrichten. Sollte die Gruppe den Zeltplatz räumen, aber auf dem Gelände des
Campingplatzes verweilen, so hat jede Person den entsprechenden Zuschlag zu
entrichten.
5.
Hunde und andere Haustiere sind nur entsprechend der Verfügung der Platzleitung
erlaubt, den Campingplatz zu betreten und sich dort aufzuhalten. Sie müssen über
die entsprechenden Impfungen verfügen, an der Leine gehalten werden und zu jeder
Zeit unter der Obacht ihrer Besitzer stehen. Zur Abstimmung kontaktieren Sie uns
bitte vorab per Email.
6.
Ruhezeiten von 0:00-7:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr sind zu respektieren.
7.
Feuer sind in den dafür vorgesehenen Stellen
zwischen 7:00 und 24:00 und entsprechend der Verfügungen der Platzleitung
gestattet.
Es ist untersagt, Feuerholz von mehr als einem halben Meter Länge auf den
Campingplatz zu bringen.
Die Grillfeuer sind mit Grillkohle oder Kleinholz zu entfachen. Es ist
untersagt, Holz auf den Mauern des Grilles zu zerkleinern.
8. Alle
Fahrzeuge sind in den von der Platzleitung dafür vorgesehenen Arealen zu parken.
Fahrzeuge, die auf den Zeltplätzen geparkt werden, dürfen deren Begrenzungen
nicht überschreiten.
9.
Es ist zwischen 1:00 und 6:00 Uhr untersagt,
auf den Campingplatz mit Fahrzeugen einzufahren, ihn zu verlassen oder darin
umherzufahren. Es ist zu diesen Zeiten untersagt, Zelte auf- oder abzubauen. Das
fussläufige Betreten oder Verlassen während dieser Zeiten ist gestattet.
10.
Fahrzeuge haben auf dem Gelände des Campingplatzes Schrittgeschwindigkeit
einzuhalten.
11. Gäste
haben den Campingplatz sauber zu halten und sind angehalten, die vorhandenen
Abfalleimer zu benutzen.
12. Gäste
haben die Zeltplätze in sauberem und ordentlichem Zustand zu halten und sind
angehalten, keine Gräben oder Mulden zu graben.
13. Der
Wasserverbrauch zum Waschen und Duschen ist in allgemeinüblichen Grenzen zu
halten und die Waschräume sind in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.
14. Die
Wasserhähne bei den Zeltplätzen sind nur für den unmittelbaren Gebrauch
bestimmt. Es ist untersagt, sie zum Waschen von Kleidung, Geschirr o.ä. zu
nutzen; für diese Zwecke stehen entsprechende Waschstellen zur Verfügung.
15. Das
Tragen von Waffen auf dem Campingplatz ist verboten.
16. Es ist
untersagt, Bäume zu fällen oder zu beschädigen, und Vögel oder andere Tiere zu
jagen.
17. Es ist
untersagt, auf den Wegen des Campingplatzes oder in Arealen, die nicht dafür
ausgewiesen sind, Sport zu treiben oder zu spielen.
18. Es ist
untersagt, das Abwasser von Wohnwagen in den Boden zu entsorgen.
19. Die
Benutzung von Percussion-Instrumenten ist untersagt.
20.
Besucher:
Besucher müssen sich an der Rezeption ausweisen und das Ausweisdokument
hinterlegen, bevor sie den Campingplatz betreten. Die Platzordnung gilt auch für
sie.
Es ist Besuchern untersagt, mit dem Fahrzeug auf den Campingplatz einzufahren.
Besucher sollen nicht länger als 4 Stunden auf dem Campingplatz verweilen.
Besucher, die sich nach 23:00 Uhr oder länger als 4 Stunden auf dem Campingplatz
aufhalten, haben den Zuschlag entsprechend des besuchten Zeltplatzes zu
entrichten.
21. Die
Platzleitung behält sich das Recht vor, Personen den Zugang zu verweigern sowie
Personen, die sich nicht an die Platzordnung halten, des Campingplatzes zu
verweisen, notfalls mit Polizeigewalt.
22. Gäste
haben sich zu jeder Zeit auf Aufforderung der Platzleitung auszuweisen.
23. Die
Platzleitung übernimmt keine Verantwortung für das persönliche Eigentum oder
Schäden an Person oder Eigentum.
ERLAUBNIS
Hiermit erteile ich meinem minderjährigen Sohn/ meiner minderjährigen Tochter
…………………….…….., Ausweisdokument Nummer ……………….., wohnhaft in …………………………….. die
Erlaubnis nach Pinamar, Buenos Aires Provinz zu reisen und auf dem Campingplatz
in Ostende zu verweilen.
Für Nachfragen kann mich die Platzleitung des Campingplatzes Ostende auf
folgendem Wege kontaktieren:
Festnetz:
Mobiltelefon:
Email:
………………..……..……….………………...……, den ……………………
Vor- und
Nachname
Datum
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